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Zur VerkaufsanfrageDie Bauabnahme ist ein entscheidender Schritt für private Bauherren – sie signalisiert, dass das Bauwerk fertiggestellt ist. Doch die Erfahrung zeigt, dass kaum ein Neubau ohne Mängel abgenommen wird. Daher empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB), unabhängige Sachverständige bei der Abnahme hinzuzuziehen, um mögliche Mängel zu identifizieren.
Eine formelle Bauabnahme ist ratsam und sollte durch ein Abnahmeprotokoll dokumentiert werden. Im Abnahmeprotokoll werden alle festgestellten Mängel aufgelistet. Dabei handelt es sich auch um solche, die bereits bei früheren Begehungen erkannt wurden. Es sei wichtig zu wissen, dass nicht nur Schäden, sondern auch Abweichungen von den vertraglichen Vereinbarungen in das Protokoll aufgenommen werden können. Bauherren sollten ihre Rechte wegen der festgehaltenen Mängel im Protokoll ausdrücklich vorbehalten, um ihr späteres Vorgehen gegen diese zu erleichtern.
Des Weiteren sollten Bauherren im Protokoll festhalten lassen, dass Nachbesserungen gefordert und angemessene Fristen dafür gesetzt wurden. Um Druck auszuüben, können Bauherren zunächst einen Teil der Zahlung für die Mängelbeseitigung einbehalten. Bei wesentlichen Mängeln, die die Nutzung des Gebäudes beeinträchtigen, können Bauherren die Abnahme verweigern. Um ihre Verhandlungsposition zu stärken, sollten Bauherren sich ausreichend Zeit für die ordnungsgemäße Bauabnahme nehmen und keinesfalls die Schlussrechnung vorab begleichen.
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